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Lehnhardt, Joachim
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Hamburg
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Joachim Lehnhardt ist Rechtsanwalt und Partner im Hamburger Büro von Quinn Emanuel mit Spezialisierung im Bereich der Prozessführung im allgemeinen Wirtschaftsrecht.  Er vertritt in- und ausländische Mandanten vor den ordentlichen Gerichten in erster und zweiter Instanz. Herr Lehnhardt hat umfangreiche Erfahrung in komplexen Klageverfahren mit einer Vielzahl von Parteien. Hierzu gehört insbesondere die Vertretung in Kartellschadensersatzverfahren und in Prozessen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug, einschließlich der Vertretung in Kapitalanlegermusterverfahren.

Herr Lehnhardt verfügt über besondere Expertise im Datenschutzrecht. Hier vertritt er Mandanten bei Ermittlungen der Aufsichtsbehörden und berät zu datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Discovery-Verfahren im Ausland (insbesondere in den USA).

Bevor Herr Lehnhardt zu Quinn Emanuel wechselte war er sechs Jahre Rechtsanwalt bei einer internationalen Anwaltskanzlei. Zuvor war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster.

Im JUVE Handbuch 2024/2025 wird Joachim Lehnhardt als „Empfohlener Anwalt“ für Dispute Resolution in Deutschland geführt und von Wettbewerbern als „hervorragend“ bezeichnet. Er wurde vom Handelsblatt/The Best Lawyers in Germany für Competition/Antitrust Law und Litigation (2025) und von Leaders League für Dispute Resolution: Commercial Litigation in Deutschland (2024) als „Sehr empfehlenswert“ eingestuft.

  • Oberlandesgericht Düsseldorf
    (Zweites Staatsexamen, 2005)
  • Westfälische Wilhelms-Universität Münster und Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
    (Erstes Staatsexamen, 2000)
  • Zugelassen als Rechtsanwalt bei der Hanseatischen
  • Rechtsanwaltskammer Hamburg
  • Deutsch
  • Englisch
  • Allen & Overy LLP:
    • Senior Associate, 2009-2012
    • Associate, 2005-2009
  • Universität Münster, juristische Fakultät:
    • Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, 2000-2003
  • JUVE Handbuch: „Empfohlener Anwalt“ für Dispute Resolution in Deutschland (2024/2025)
  • Handelsblatt/The Best Lawyers in Germany: für Competition/Antitrust und Litigation (2025) eingestuft
  • Leaders League: „Highly Recommended“ für Dispute Resolution: Commercial Litigation in Deutschland (2024)
  • „Transfer von Mitarbeiterdaten“, in: Arbeit und Arbeitsrecht (November 2011) 
  • Zitiert im Unternehmensjurist zum Thema Urheberrecht (Mai 2011) 
  • „IT Outsourcing: Lessons Learned, Financier Worldwide“ (zusammen mit C. Manley, Dezember 2010)
  • Zitiert vom Handelsblatt in „Hohe Strafen für Datensammler“ (21. Juli 2006)
  • „Löschung virenbehafteter E-Mails – Eine Radikalkur und ihre rechtlichen Folgen“, Datenschutz und Datensicherheit 2003, 487
  • DAV
  • DGRI
  • GRUR