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Schneider,  Dr. Tamara
Direct Tel: +49 711 1856 9013
Stuttgart
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Dr. Tamara Schneider ist Rechtsanwältin im Stuttgarter Büro von Quinn Emanuel. Sie trat 2023 in die Kanzlei ein. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt auf Wirtschaftsstreitigkeiten und der Verteidigung und streitigen Durchsetzung gewerblicher Schutzrechte.

Dr. Tamara Schneider schloss ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen 2014 ab. Von 2014 bis 2022 war sie als akademische Mitarbeiterin an der Universität Tübingen und der Ludwig-Maximilian-Universität München tätig.

Von 2015 bis 2017 studierte sie an der philosophischen Fakultät der Universität Tübingen Allgemeine Rhetorik und beendete das Studium mit dem Abschluss Master of Arts. 2019 wurde sie mit einer wirtschaftsstrafrechtlichen Abhandlung in Tübingen promoviert. Seit 2018 promoviert Frau Dr. Schneider zu einem Thema im Schnittbereich von Recht und Rhetorik. Die Arbeit befindet sich in der Vollendung.

Von 2020 bis 2022 absolvierte Frau Dr. Schneider ihr Referendariat am Landgericht Tübingen.

Von 2022 bis 2023 vertrat sie die Juniorprofessur (Kriminalwissenschaften) an der Universität Tübingen.

Für das Wintersemester 2023/24 wurde sie als Lehrbeauftragte der Universität Tübingen u .a. für das Sanktionenrecht  bestellt.

  • Referendariat am Landgericht Tübingen
    (Zweites Staatsexamen, 2023)
  • Universität Tübingen
    (Promotion (Dr. iur.), magna cum laude, 2019)
  • Studium der Allgemeinen Rhetorik an der Universität Tübingen
    (Master of Arts, 2017)
  • Studium an der Eberhard Karls Universität Tübingen
    (Erstes Staatsexamen, 2014)
  • Zugelassen als Rechtsanwältin bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • Deutsch
  • Englisch
  • Italienisch
  • kroatisch
  • Japanisch
  • Examensklausur zu den Eigentumsdelikten: Bruderhahn, JURA 2021, S. 201-215
  • Anfängerklausur: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt, JuS 2020, S. 939-944.
  • Der Vertragsarzt – Finanzverwalter der gesetzlichen Krankenkassen? Überlegungen zur Vermögensbetreuungspflicht anhand des Beispiels des Vertragsarztes, in: NZWiSt 01/2020, S.10-16.
  • Anfängerhausarbeit: Kabale statt Liebe, JuS 2019, S. 1171-1178.
  • Konkludente Täuschung durch einen Arzt - Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.7.2019 - 5 StR 46/17, in: wistra 11/2019, S. 454-456.
  • Die unwirtschaftliche Verordnungstätigkeit des Vertragsarztes als strafbarer Betrug? in: medstra 5/2019, S. 280-284.
  • Neues zur Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen – Urteilsanmerkung zu BGH, Beschluss v. 16.08.2016 – 4 StR 163/16, in: HRRS 2017, S. 231-236.
  • "Der eskalierte Ehestreit" (gemeinsam mit Prof. Dr. Dr. Dres.h.c. Kristian Kühl), in: Ad Legendum 2015, S. 118-125.